Die Filmförderungsanstalt beabsichtigt, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel ist eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen werden in 8 Fachlosen ausgeschrieben:
— FFA-Referenzfilmförderung Produktion (Los 1),
— FFA-Projektfilmförderung Produktion (Los 2),
— BKM-Produktionsförderung (Los 3),
— FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung (Los 4),
— BKM-Verleihförderung (Los 5),
— Deutscher Filmförderfonds (Los 6),
— German Motion Picture Fund (Los 7),
— FFA-Videoprojektförderung (Los 8).
In jedem Los wiederum sollen gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs vergeben werden.