Gemäß § 10 Errichtungsgesetz wurde am 1.1.2002 unter dem Namen "Geld und Währung" eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Der Sitz der Stiftung ist Frankfurt am Main. Stiftungszweck ist die Förderung der wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Forschung insbesondere auf dem Gebiet des Geld-und Währungswesens. (Nähere Angaben zur Stiftung sind im Internet unter www.stiftung-geld-und-waehrung.de zu erhalten.).
Die Verwaltung der Stiftung "Geld und Währung" (im Weiteren nur noch "Stiftung" genannt) erfolgt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen Verwaltungs-, Beratungs- und Geschäftsführungsaufgaben für die Stiftungsorgane (ohne Vermögensverwaltung).
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Aufgaben gem. Ziffer 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages:
— Geschäftsstellenfunktion und Projektmanagement,
— Vorbereitung der Gremiensitzungen (jährlich 4 bis 6),
— Rechnungswesen (Kameralistische Rechnungslegung mit max. 1 000 Buchungsvorgängen, Haushalts- und Finanzplanung in Kooperation mit der Vermögensverwaltung, Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen,Erstellung des Jahresabschlusses),
— Dokumentation und Reporting,
— Beratung in Stiftungsfragen sowie in der Wissenschaftsförderung.
Dabei sind die für die Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden.
Die Vereinbarung beginnt am 1.1.2013 und hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr bei einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
8.10.2012
V.2) Angaben zu den Angeboten
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
DSZ Deutsches Stiftungszentrum GmbH, Barkhovenallee 1, 45239 Essen, DEUTSCHLAND