Neuerrichtung der Sicherheitszentrale im Verwaltungsgebäude der JVA III , sowie Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen in der gesamten Liegenschaft. (BM-Nr.: 14.5569 und 19.5569)

Information

03 - Contract award notice
Competitive procedure with negotiation
4/15/2022 10:10 AM (GMT+02:00)

Buyer

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe
Fachbereich Vergabe Freiberuflicher Leistungen
Dieselstraße 1-7
61231 Bad Nauheim
Germany

Assignment text

Vergabe von Leistungen der Ingenieurleistung Technische Ausrüstung. Bei der JVA Frankfurt/M III handelt es sich um eine Vollzugsanstalt der Sicherheitsstufe I. Die Justizvollzugsanstalt ist die zentrale Einrichtung des Landes Hessen zur Vollstreckung aller Vollzugsformen an weiblichen erwachsenen und jugendlichen Inhaftierten und sicherungsverwahrten Frauen. Die derzeitige Sicherheitszentrale im Verwaltungsgebäude der JVA III wurde 1996 in Betrieb genommen und befindet sich im Dachbereich des Gebäudes. Das führt zu erheblichem Aufheizen in den Sommermonaten und kann nur mit einem großem Aufwand gekühlt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme wird eine neue Sicherheitszentrale im Erdgeschosses des Verwaltungsgebäudes errichtet. Die alte Sicherheitszentrale bleibt bis zur Fertigstellung der Neuen in Betrieb. Die neue Sicherheitszentrale soll mit Technik ausgestattet werden, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die vorhandene Sicherheitstechnik ist auf Funktionsfähigkeit, Ergänzungs- und Erneuerungsnotwendigkeit hin zu überprüfen und bei technischem Bedarf zu erneuern bzw. zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für: Mauerkronenüberwachung und -sicherung, Gefahrenmeldeanlage, Brandmeldeanlage, Haftraumkommunikationsanlage mit Handydetektion, Verschlusskontrolle, Videoüberwachungsanlage, Personennotrufanlage und Ortung einschl. Wächterfunktion. Neu zu erbringen sind: Der BOS-Funkempfang innerhalb der Liegenschaft nach den geltenden Vorgaben des Hessischen Ministeriums des Inneren für Sport. Parallel soll die derzeit verwendete, veraltete Technik der sicherheitstechnischen Anlagen ersetzt werden. Sie ist im Sinne der jeweiligen Zweckbestimmung nach den aktuell geltenden Regeln der Technik zu erneuern. Dies bedeutet in einzelnen Bereichen eine Umstellung bzw. auch Ergänzung der technischen Anlagen. Durch den bereits genehmigten Neubau der Sicherheitszentrale sollte die Erneuerung der Peripherietechnik in Ergänzung zu den bestehenden Baumaßnahmen - Neubau Sicherheitszentrale Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III- durchgeführt werden. Die Peripherietechnik umfasst folgende Aufgabenbereiche: Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Haftraum-Kommunikationsanlagen, Sensorik der Sicherheitszaunanlage (Körperschallmeldeanlage) Bauabschnitt 1: Aufbau einer neuen Sicherheitszentrale mit Aufschaltung einer zentralen Steuereinheit, nebst Technikraum mit Brandschutz für technische Brandlasten, Zugangsschleuse, Sanitäreinrichtung für männliche und weibliche Bedienstete (WC und WC - Vorraum), Teeküche, zweiter Rettungsweg Bauabschnitt 2: Rückbau der alten Sicherheitszentrale, Entfernung doppelter Bodenaufbau und Umbau zu einem Sozialraum für Bedienstete. Erneuerung oder Ergänzung der Sicherheitstechnik nach festgestelltem Bedarf. Beauftragt werden die Leistungen der Leistungsphase 5,6 und 7 für die Anlagengruppen 1,2,3,4,5,8. Die Leistungsphasen 2,3,4 sind bereits erfolgt. Parallel: Ersatz der sicherheitstechnischen Anlagen. Hier werden die Leistungen der Leistungsphase 5,6 und 7 für die Anlagengruppe 5 beauftragt. Die Leistungsphasen 2,3,4 sind bereits erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Objekt um eine in Betrieb befindliche Justizvollzugsanstalt mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen handelt. Bewerber müssen sich mit der Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden erklären und eine Erklärung zur Verschwiegenheit abgeben. Die beiden Maßnahmen sind haushaltsrechtlich getrennt. Die Abwicklung erfolgt in zwei Verträgen.

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