Rahmenvereinbarung 2014 für den Kauf und Verkauf von Mineralölen.

Information

Offenes Verfahren
24.07.2014 04:16 (GMT+02:00)
16.09.2014 14:00
05.09.2014 23:59

Buyer

Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts
Abteilung Logistik und Bestände Abteilung Logistik und Bestände
Herrn Wolfgang Brammer
Jungfernstieg 38
20354 Hamburg
Germany

Closing date has passed.

Short description

Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2014 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht, Flugturbinenkraftstoff JET A-1, den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in den Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.

Die Entscheidung, bestimmte Mineralöle zu kaufen bzw. zu verkaufen, folgt den operativen Notwendigkeiten der Bestandshaltung des Erdölbevorratungsverbandes. So sind solche Maßnahmen beispielsweise erforderlich bei einer Änderung der gesetzlichen Bevorratungspflicht, bei Änderungen der gesetzlich vorgegebenen Produktspezifikationen und bei einer Änderung der vom Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommenen Lagerorte.

Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt, einzelne Käufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden (Einzelaufträge) zu vergeben. Um diese zukünftigen Einzelaufträge für die interessierten Unternehmen und den Erdölbevorratungsverband möglichst unaufwändig abzuwickeln, schreibt der Erdölbevorratungsverband hiermit eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung aus.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom 1.10.2014 bis einschließlich zum 30.9.2015. Rechtzeitig vor Ablauf des genannten Zeitraums beabsichtigt der Erdölbevorratungsverband, eine weitere Ausschreibung für die Vergabe einer vom Zeitraum her direkt anschließenden Rahmenvereinbarung durchzuführen.

Der Erdölbevorratungsverband wird die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beabsichtigten Vergaben der Einzelaufträge dann unter denjenigen Unternehmen durchführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat (sogenannter Miniwettbewerb).

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung berechtigt den Bieter zur Teilnahme an dem Wettbewerb zur Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge, der unter der Rahmenvereinbarung durchgeführt wird, verpflichtet ihn andererseits aber nicht zur Teilnahme daran.

Die Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots für einen Einzelauftrag werden ausschließlich per E-Mail versendet. Für die Durchführung der Einzel-Vergaben gelten eigene Formvorschriften und Fristen.

Allen Einzel-Vergaben werden die Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes zugrunde gelegt, die den Vergabeunterlagen der vorliegenden Ausschreibung beigefügt sind. Da die vorgenannten Bedingungen für Einzelaufträge 2014 des Erdölbevorratungsverbandes den Einzel-Vergaben nicht mehr beigefügt werden, wird empfohlen, die vorgenannten Vergabebedingungen aufzubewahren.

Der Erdölbevorratungsverband wird auch mit solchen Unternehmen, die sich nach Ablauf der Angebotsfrist für das vorliegende Vergabeverfahren an ihn wenden, eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, wenn diese Unternehmen die Bedingungen des vorliegenden Vergabeverfahrens einschließlich des Textes der Rahmenvereinbarung akzeptieren.

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