Klinikum Hanau GmbH – Errichtung eine Hubschrauberlandeplatzes; Generalplanerleistung gem. § 41 ff., 49 ff., 53 ff. HOAI.

Information

Offenes Verfahren
01.08.2014 04:28 (GMT+02:00)

Buyer

Klinikum Hanau GmbH Klinikum Hanau GmbH
SPM Projektmanagement GmbH SPM Projektmanagement GmbH
Herrn Grill
Leimenstraße 20
63450 Hanau
Germany

Assignment text

Das Klinikum Hanau ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit 747 Betten und einem zu versorgenden Einzugsgebiet von rund 400 000 Einwohnern. Damit das Klinikum Hanau als öffentliches Krankenhaus der Maximalversorgung sowie als regionales Traumazentrum und Teilnehmer am Verletzungsartenverfahren (VAV) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger seinen medizinischen Versorgungsauftrag, insbesondere im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung, auch weiterhin ohne Einschränkungen erfüllen kann, ist es erforderlich, einen genehmigten und insofern richtliniengemäßen Hubschrauberlandeplatz zu errichten, um hier regelmäßig und fortgesetzt Landungen von Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern zu ermöglichen. Dieser Landeplatz muss in Übereinstimmung mit den Betriebsvorschriften für Hubschrauber (JAR-OPS 3 deutsch) die Ansprüche für sicheren Flugbetrieb erfüllen und somit auch den Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) genügen. Bei der Anlage und dem Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes ist deshalb die AVV des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu beachten, von der nur mit Zustimmung des BMVBS abgewichen werden darf. Ein weiterhin fehlender und nicht nach § 6 LuftVG genehmigter Hubschrauber-Sonderlandeplatz würde praktisch die Aufgabe der Funktion „Regionales Traumazentrum“ und der Beteiligung am VAV für das Krankenhaus Stadt Hanau bedeuten. Zudem dient die Errichtung eines genehmigten und damit rechtlich gesicherten Hubschrauberlandeplatzes am Krankenhaus Stadt Hanau der Sicherstellung eines dauerhaften und sicheren Flugbetriebes der Luftrettung im Bundesland Hessen.

Der Hubschrauberlandeplatz soll als Landeplatz für besondere Zwecke (Hubschrauber-Sonderlandeplatz) gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 2 LuftVZO für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) bei Tag und Nacht unter Sichtwetterbedingungen (VMC) innerhalb der Liegenschaft des Krankenhauses Stadt Hanau mit unmittelbarer Anbindung zur Interdisziplinären Notfallaufnahme konzipiert werden.

Der Landeplatz ist zur Durchführung von Flügen mit Hubschraubern – bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 6 t (MTOM) – im Rahmen der Notfallrettung, des Krankentransportes und der damit im Zusammenhang stehenden Flüge wie Transport von Spezialisten, medizinischen Gerät, Arzneimitteln, Blutkonserven und Transplantaten sowie für Zwecke des Katastrophenschutzes – konzipiert.

Weitere vorstellbare Nutzungen des Landeplatzes, wie z. B. durch Bundeswehr, US-Army, Polizei, Bundespolizei, Politik, und die damit einhergehende Erhöhung der Tragfähigkeit der Landeplattform für Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von bis zu 12 t (MTOM) sind noch zu erörtern und zu beschließen.

Die vorgesehene Betriebszeit des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes, z. B. für planbare (nicht dringliche) Flüge von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und für nicht planbare (dringliche) Flüge unbeschränkt (H 24),ist in den weiteren Überlegungen und Planungen noch festzulegen.

Auszug aus dem Planungskonzept:

Das Planungskonzept sieht vor, den Hubschrauberlandeplatz auf einer freistehenden Tragkonstruktion hinausragend über den Bereich des bestehenden Gebäudes M-Bau 1. BA auf der Südostseite des M-Gebäudes (Erweiterungsneubau 2. BA) in einer Höhe von etwa 17,50 m über Grund und somit in unmittelbarer Nähe zur interdisziplinären Notfallaufnahme zu errichten. Der konzipierte Landeplatz befindet sich somit im nördlichen Teil des Krankenhausgeländes. Die exakte geografische Lage und Höhe des Landeplatzes ist im Zuge der weiteren Planungsschritte durch eine amtliche Vermessung zu bestimmen.

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:

7.7.2014

V.2) Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Telefon: Fax: LPA Plaungsgesellschaft mbH, Schlossberg 12, 4720 Mochau, DEUTSCHLAND +49 343255050 +49 3432550511

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