Die Flughafen München GmbH (FMG) ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität dafür verantwortlich, dass behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität durch bestimmte Maßnahmen, die in der vorgenannten Verordnung definiert sind, Hilfe geleistet wird. Die entsprechende Hilfe kann die FMG selbst leisten oder einen oder mehrere Dritte einsetzen. Die FMG hat sich für die letztgenannte Variante entschieden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
30.12.2011
V.1.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Ambulanz Aicher München oHG, Tölzer Straße 7, 81379 München, DEUTSCHLAND